Collectif de gauche associatif et engagé en Allemagne du Sud

Die konsularischen Wahlen

Online oder im Wahllokal abstimmen

Für die konsularischen Wahlen findet am Sonntag, den 30. Mai 2021 die Stimmabgabe an der Wahlurne und vom 21. bis 26. Mai 2021 eine Online-Wahl statt.

Für die Stimmabgabe an der Wahlurne wird die Liste der Wahllokale vom Konsulat mit einem Einladungsschreiben zu den Wahlen per Mail oder Post zugestellt. Es ist auch möglich, eine Vollmacht zu erstellen.

Für die Online-Wahl werden die Kennungen der Wähler am 10. Mai 2021 verschickt, sofern sie Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer angeben.

Eintragung in die konsularischen Wählerlisten (LEC)

Um an der Wahl der Räte der Franzosen im Ausland teilnehmen zu können, ist es notwendig, im Register der außerhalb Frankreichs ansässigen Franzosen eingetragen zu sein.

Diese Registrierung ist mit wenigen Klicks übers Internet oder in den Konsulaten in Stuttgart und München möglich. Sie benötigen lediglich ein Ausweisdokument und eine Bescheinigung über den Wohnsitz im Konsularbezirk.

Hier ist der erklärende Link des Außenministeriums.

Hier ist der Link zur Registrierung in der konsularischen Wahlliste (LEC) und der Link zur Überprüfung Ihrer Wahlsituation.

Wenn ich mich zum ersten Mal registriere:

Um sich in der konsularischen Wahlliste zu registrieren, gehen Sie auf die Website service-public.fr und beantragen die Eintragung in das Register der außerhalb Frankreichs ansässigen Franzosen.

1. Geben Sie Ihre persönlichen Daten und Kontaktinformationen ein

2. Geben Sie Ihre Wahlsituation an

Sie werden dann aufgefordert, Ihre E-Mail-Adresse zu bestätigen

Die Räte der Franzosen im Ausland befassen sich täglich mit den Problemen der französischen Franzosen im Ausland

Die Räte der Franzosen im Ausland sind lokale Vertreter, deren Rolle der der lokalen Gemeinderäte in Frankreich ähnlich ist. Sie sitzen in den konsularischen Räten, die mindestens zweimal im Jahr vom deutschen Botschafter oder dem französischen Konsul in München einberufen werden. Sie werden zu Fragen der Bildung, der Integration, des kulturellen Netzwerks, der Beschäftigung, der Ausbildung sowie zu Anträgen auf Zuschüsse und Sozialhilfe konsultiert.

Wir sehen die Rolle dieser gewählten Vertreter als die eines Bürgers, der täglich präsent ist, um den Vereinen und Franzosen in Süddeutschland zuzuhören. Sie organisieren nicht nur regelmäßige Sprechstunden, sondern fungieren auch als Sprecher der Verwaltung und der Parlamentarier, die Franzosen im Ausland vertreten.

Ihre Kenntnis der lokalen Gegebenheiten ermöglicht es ihnen, Aktionen vor Ort zu veranlassen, insbesondere in einem ehrenamtlichen Rahmen, um auf Probleme zu reagieren, die von der Verwaltung nicht bewältigt werden können, indem sie die Verbindungen zwischen den Mitbürgern verstärken.

Rat der Franzosen im Ausland: wozu?

1. Vertretung der Franzosen, die außerhalb Frankreichs leben, in Botschaften und Konsulaten.

2. Beantwortung aller Fragen zu Bildung, Sozialhilfe, Beschäftigung usw.

3. Teilnahme an den Senatswahlen für im Ausland lebende Franzosen.

Ihr Auftrag.

Weltweit insgesamt 442 Räte der Franzosen im Ausland werden für 6 Jahre* in den konsularischen Rat gewählt.

Die Ratssitzungen finden mindestens zweimal im Jahr statt, unter dem Vorsitz eines gewählten Rats der Franzosen im Ausland **

1 bis 9 Ratsmitglieder sitzen im Rat (abhängig von der Anzahl der Personen, die am 1. Januar 2021 in dem betreffenden Konsularbezirk registriert sind.

* Die Amtszeit der im Mai 2021 gewählten Ratsmitglieder wird 5 Jahre betragen.

** ab der Wahl im Mai 2021.

Ein neuer demokratischer Mechanismus

Vor 2012 wurden die Franzosen im Ausland durch 12 Senatoren und 155 gewählte Mitglieder der Versammlung der Franzosen im Ausland vertreten. Bei den Parlamentswahlen 2012 wählten sie zum ersten Mal 11 Abgeordnete in die Nationalversammlung.

Im Mai 2014 vervollständigte die Wahl von Konsularräten durch direkte allgemeine Wahlen diese demokratische Vertretung mit einem lokalen Mechanismus. Im Mai 2021 finden die zweiten konsularischen Wahlen statt.

Für jedes Land wurde ihre Anzahl entsprechend der Anzahl der im betreffenden Konsularbezirk registrierten Franzosen festgelegt (sie kann von 1 bis 9 von insgesamt 442 variieren).

Diese gewählten Vertreter werden nicht bezahlt, sondern erhalten eine pauschale Vergütung auf der Grundlage ihrer tatsächlichen Teilnahme an den Sitzungen, zu denen die Verwaltung sie einlädt.